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| Höhere Entschädigung
für Flugreisende ab 28.06.2004 |
Bei internationalen
Flügen, die direkt bei einer Fluggesellschaft gebucht wurden,
gelten ab 28.06.2004 die neuen Regeln des "Montrealer Übereinkommen":
wer seinen Anschlussflug wegen Verspätung verpasst oder mit dem
Taxi heimfahren muss, weil sonst nichts mehr geht, kann für die
erhöhten Reisekosten von der Fluggesellschaft Ersatz verlangen
- die Höchsthaftungsgrenze liegt bei rd. 4900 EUR. Bei Gepäckverspätung,-verlust
und -beschädigung haftet die Fluggesellschaft bis ca. 1190 EUR
pro Reisenden, z.B. für den Kauf von notwendigen Pflegemitteln
und Kleidung. Wichtig: Bei Gepäckbeschädigung den Schaden
spätestens nach sieben Tagen schriftlich anzeigen.
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| ISIC 2005: Ermäßigungen
für Studierende |
Ab dem 1. September
2004 können Studierende den Internationalen Studentenausweis ISIC
2005 erwerben. Zusammen mit dem ISIC erhalten sie den neuen "ISIC
Guide" , der Tipps zum Reisen sowie ausgewählte internationale und
nationale Vergünstigungen enthält. Ganz aktuell bietet die National
Autovermietung ISIC Inhabern Rabatte bis zu 40 % und weitere Vorteile
auf die Mietpreise in Deutschland an. Zwischen Großbritannien und
Irland können Studierende zwischen 25 % und 50 % bei Irish Ferries
sparen. Weitere Informationen rund um den ISIC und die 33.000 Vergünstigungen,
die er weltweit bietet, können Interessierte im Internet unter www.isic.de
finden. Der ISIC 2005 kostet 10 Euro und gilt vom 1. September 2004
bis 31. Dezember 2005. Den ISIC gibt es bundesweit bei vielen Studierendenvertretungen,
Studentenwerken und studentischen Reisebüros oder direkt beim rds
- Reisedienst Deutscher Studentenschaften (Grindelallee 114, 20146
Hamburg, Tel. 040-4146490, www.isic.de).
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